Mitgliedsbeiträge ab 2025
Beitrag (Aufnahmegebühr) |
Mitgliederkategorie |
65€ (10€) |
A-Mitglied: Vollmitglied ab dem vollendeten 25. Lebensjahr |
37€ (8€) |
B-Mitglied: Partner von A-Mitgliedern (z.B. Ehepartner/in, Lebensgefährte/in) bei identischer Adresse und Konto oder aktive Bergwachtmitglieder oder Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben |
27€ (8€) |
B-Mitglied ermässigt: Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 50 Jahre ununterbrochen dem DAV angehören oder Mitglieder ab dem 26. Lebensjahr mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent (auf Antrag, gegen Nachweis) |
15€ |
C-Mitglied: Mitglieder, die in einer anderen Sektion A-, B- oder D-Mitglied sind |
32€ (8€) |
D-Mitglied: Mitglieder vom vollendeten 18. bis zum 25. Lebensjahr |
18€ |
Jugendliche/Kinder: Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
102€ (18€) |
Familienbeitrag bei identischer Adresse und Konto. 3€ zusätzlich pro Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
Beitrag (Aufnahmegebühr) |
Mitgliederkategorie |
30€ (10€) |
A-Mitglied: Vollmitglied ab dem vollendeten 25. Lebensjahr |
17€ (8€) |
B-Mitglied: Partner von A-Mitgliedern (z.B. Ehepartner/in, Lebensgefährte/in) bei identischer Adresse und Konto oder aktive Bergwachtmitglieder oder Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben |
17€ (8€) |
B-Mitglied ermässigt: Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 50 Jahre ununterbrochen dem DAV angehören oder Mitglieder ab dem 26. Lebensjahr mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent (auf Antrag, gegen Nachweis) |
7,50€ |
C-Mitglied: Mitglieder, die in einer anderen Sektion A-, B- oder D-Mitglied sind |
14€ (8€) |
D-Mitglied: Mitglieder vom vollendeten 18. bis zum 25. Lebensjahr |
9€ |
Jugendliche/Kinder: Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
47€ (18€) |
Familienbeitrag bei identischer Adresse und Konto. 2,60 € zusätzlich pro Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
Die Mitgliedschaft verlängert sich um ein weiteres Kalenderjahr, sofern die Kündigung nicht bis spätestens 30. September erfolgt.
Die Beitragssätze sind kalenderjährliche Beiträge und werden immer zum 1. Werktag im Januar eingezogen.
Bei Partner- und Familienmitgliedschaften greift bei Vorliegen eines Ermäßigungsgrunds ein Besserstellungsgebot. Wenn ein Partnermitglied einen Ermäßigungsgrund (Schwerbehinderung, Mitglied Bergwacht) aufweist, werden beide auf Antrag (auch formlos möglich) als ermäßigt eingestuft.
Auch schwerbehinderte Kinder, Jugendliche und Junioren erhalten ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent auf Antrag und gegen Nachweis einen ermäßigten Beitragssatz. Bitte diesbezüglich Kontakt mit der Sektions-Geschäftsstelle aufnehmen.